„Achtung, Achtung“, ruft eine imaginäre Stimme in meinem Kopf, „die Durchfahrt zum Himmelreich ist gesperrt“. Die Stimme erklärt mir weiter: „Zuwiderhandlung kann mit hundert Jahren Fegefeuer geahndet werden“. Daraufhin sehe ich es vor meinem inneren Auge bedrohlich blitzen. Ich zucke unwillkürlich zusammen. Dabei schaue ich mich schnell, wie auf frischer Tat ertappt, um und hoffe auf Gnade.
So in etwa könnt ihr euch das vorstellen, was sich in meiner Fantasie abspielt, als ich die Kombination aus Straßenname und Straßenschild sehe. Das Bild ist ein Mitbringsel für euch vom letzten Wochenende. Schön oder? Sowas kann ich mir nicht ausdenken.
Ich bin zu Fuß unterwegs. Das Wetter könnte ein wenig besser sein, denn der Herbstwind pfeift mir um die Ohren. Es ist kälter als gedacht. Trotzdem mache ich das Beste aus meiner kleinen Stippvisite. Schlendere gemütlich durch die Gassen der Altstadt eines kleinen Touristenorts im beschaulichen Westerwald. Zwischen Hügellandschaft und Rheinschleife liegt er und zieht sich hinunter bis zum großen Fluss. Zunächst fällt mir das Schild gar nicht richtig auf. Ich laufe genauso dran vorbei wie wahrscheinlich alle Anwohner:innen, die es tagtäglich vor Augen haben. Das Ensemble entfaltet erst auf den zweiten Blick seine Kraft als echter Hingucker.
Ich bleibe also stehen, zücke mein Handy und überlege mir gleichzeitig, ob ich mich trauen würde, bei dieser Gemengelage ins Himmelreich abzubiegen. Womöglich riskiere ich eine Geldbuße? Oder es geschieht noch schlimmeres?
Ich habe extra für euch gegoogelt. Es kostet fünfzig Euro innerorts an Strafe, wenn das Schild missachtet wird. Wieder muss ich lachen. Wie passend sind doch Begriffe wie „Buße“, „Strafe“, „Missachtung“ im Zusammenhang mit „Himmelreich“, findet ihr nicht auch? Als wunderbare, augenzwinkernde Ergänzung kann ich euch noch die Info mitliefern, dass das Verbot der Einfahrt in beide Richtungen gilt. Wer einmal im Himmelreich festsitzt, kommt also nicht mehr heraus.