Nichts ist so heilig, wie meine eigenen vier Wände. Der Ort, der Rückzug, Geborgenheit, Privatsphäre und Intimität zugleich ist. Wo sonst kann ich mich frei bewegen, ohne dass ich (meistens jedenfalls) Rücksicht nehmen muss? Ob ich meine Wände in pink oder türkis streiche, die Decke des Kinderzimmers spielerisch mit Wattewölkchen verziere, ist völlig schuppe, denn es muss nur mir gefallen. Es muss nur mich als Besitzer kümmern. Was der Eigentümer davon hält, ist im Normalfall irrelevant, es geht ihn schlichtweg nichts an. Ob ich mir mein Heim mit selbst gemalten Bildern, Familienfotos, sonstigem Schnickschnack oder gar einem botanischen Overflow behaglich mache, darüber lässt sich wenig streiten. Nirgendwo sonst kann ich nach meiner Façon selig werden. Home, sweet home – es lebe hoch.
Und dann das – ich muss als Mieter dem Eigentümer Zutritt gewähren. Einerseits weiß ich sehr gut, was es bedeutet, dieses – mein Heiligtum – einer fremden Person zur Schau zu stellen, wenn ich es muss, aber nicht unbedingt will. Die Offenbarung der eigenen Räumlichkeiten erinnert mich fast an das Plakatieren meiner eigenen Person.
Dennoch kann es der Sache dienlich sein, sich zu kennen. Bestenfalls wissen wir uns zu schätzen. So reduziert sich die Entstehung von Reibung und schont die Nerven. Andererseits ist es aus Eigentümersicht ebenfalls keine Spaßveranstaltung, in die Privatsphäre des Mieters einzudringen. In diesem Fall ist mir bewusst, dass alles, was ich sehe, mich gar nichts angeht. Jede noch so freundlich gemeinte Anmerkung über eben jene Wandfarbe, Dekoration und dergleichen führt bei meinem Gegenüber fast automatisch zu einem Rechtfertigungszwang. Etwas, was ich gar nicht beabsichtigt habe. Eine äußerst unangenehme Erfahrung für beide Seiten. Wie kann ich dieses seltsame Zusammentreffen auflösen, ohne dass es völlig peinlich wird? Respektvoll, meine ich – egal welches Terrain ich bespiele.